Risikomanagement ist nicht beschränkt auf Großbetriebe - auch Klein- und Mittelstandsbetriebe haben Risikomanagement zu betreiben.
Mit dem in Deutschland seit 2005 greifenden Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) haben Unternehmen ein Risikomanagementsystem einzuführen und seit 2006 über die Chancen und Risiken zu berichten.
Dies hat nun der Wirtschaftsprüfer im Gegensatz zum Gesetz zur Transparenz und Kontrolle im Unternehmen (KonTraG) aus dem Jahre 1999 im Rahmen seines Testates zu prüfen und zu testieren.
Auch mit BASEL II und SOLVENCY II sind aktive Treiber für ein Risikomana-gement vorhanden.