Menschenrechtsbeauftragter (LkSG)
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Der Menschenrechtsbeauftragte (LkSG)
Der Menschenrechtsbeauftragte ist im Unternehmen zuständig dafür, dass die Menschenrechte verwirklicht und ständig weiterentwickelt bzw. verbessert werden. Hierfür sind in dem Lieferkettengesetz klare Aufgaben festgelegt.
Hierzu gehören u.a. die Durchführung von:
- Überwachung des LkSG Risikomanagement